DIN EN 179
① Einsatz: Flucht- und Rettungswege in Gebäuden (z. B. Büro, Fertigungsstätten etc.), jedoch ohne Publikumsverkehr. Die räumlichen Gegebenheiten sind den Personen bekannt, um einer evtl. Gefährdung über die bekannten Fluchtwege entkommen zu können.
② Zugelassene Beschläge Fluchttürdrücker nach DIN EN 179 unterliegen bestimmten maßlichen Anforderungen, z. B. muss das Drückerende zum Türblatt hin zeigen, die Rückführung muss mindestens 40 mm betragen. Die Drückerstärke darf 18 mm nicht unterschreiten.
③ Prüfung und Zertifizierung: Schlösser und Beschläge werden zwingend gemeinsam in authorisierten Prüfstellen geprüft und zertifiziert. Diese Zusammengehörigkeit findet sich als Niederschrift in dem EG-Konformitätszertifikat wieder.
Die Auslieferung von Schloss und Beschlag kann getrennt erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass ausschließlich gemeinsam geprüfte Produkte zum Einsatz kommen und die bauaufsichtsrechtlichen Bestimmungen beachtet werden.
Panikschlösser mit geteilter Nuss und Panikbeschläge sind für den Notfall konzipiert und nicht für Türen mit Dauerfunktion geeignet.
Sämtliche Zertifikate bzw. Bescheinigungen können Sie hier herunterladen.
An dieser Stelle finden Sie auch evtl. Aktuallisierungen hinsichtlich weiterer Konformitätsprüfungen mit Schlossherstellern.