DIN 18273

Als ein Bestandteil der Bauregelliste A der Landesbauverordnung besteht die Verpflichtung für Feuerschutzgarnituren, nach DIN 18273 das Übereinstimmungszertifikat (ÜZ) zu führen.

Dieses Zertifikat wird unter folgenden Voraussetzungen von einer authorisierten Prüfstelle ausgestellt:

Das Produkt entspricht den in der DIN 18273 festgelegten Bestimmungen hinsichtlich Aufbau und Anforderungen.

Das Produkt unterliegt einer permanenten werkseigenen Produktionskontrolle (Eigenüberwachung).

Das Produkt unterliegt einer Fremdüberwachung durch das Prüfinstitut.

Aufbau und Merkmale der Feuerschutzgarnituren nach DIN 18273

Der Einsatz erfolg an Feuerschutz- und Rauchschutztüren. Alle anderen relevanten Bauteile wie Schloss, Zylinder, Bänder etc. müssen ebenfalls zertifiziert sein.

Das reibungslose Funktionieren der Feuerschutz-Garnituren nach DIN 18273 im Brandfall muss gewährleistet sein.

Da Feuerschutztüren differenziert werden nach der Dauer, die sie einem Feuer widerstehen – T30 = 30 Min., T60 = 60 Min., T90 = 90 Min., T120 = 120 Min. – müssen auch die Beschläge diesen jeweiligen Mindestanforderungen entsprechen. Dieckmann FS-Garnituren sind ausgelegt für T90-Türen.

Feuerschutz-Garnituren müssen im Brandfall auch oberhalb 1.000°C funktionsfähig bleiben. Bei einem Werkstoff, der einen niedrigeren Schmelzpunkt hat, wie beispielsweise Aluminium oder Kunststoff, werden die Drücker mit einem Stahlkern und die Schilder bzw. Rosetten mit Stahlgrundkonstruktionen ausgestattet.

Im Rahmen der Dauerfunktionsprüfung, bei der Öffnungs- und Schließvorgänge simuliert werden, werden Feuerschutz-Garnituren nach DIN 18273 mit mehr als 200.000 Zyklen getestet, um das Ü-Zeichen zu erhalten.

Das Übereinstimmungszertifikat können Sie hier runterladen.