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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN







Geltungsbereich zur Abwicklung des Liefervertrages in oder Sicherheit zu leisten hat. Bei Verweige- zum Rücktritt und zur Rücknahme berech- unsere Einwilligung vorgenommener Än- bei schuldhafter Verletzung wesentlicher
1. Diese Verkaufsbedingungen gelten unserem Besitz. Danach ist der Partner berech- rung des Partners oder erfolglosem Fristab- tigt; die gesetzlichen Bestimmungen über derungen oder Instandsetzungsarbeiten Vertragspfichten. Bei schuldhafter Verlet-
des Partners oder Dritter. Gleiches gilt für
zung wesentlicher Vertragspfichten haf-
gegenüber Unternehmern, juristischen tigt, die Fertigungsmittel heraus zu verlangen, lauf sind wir berechtigt, vom Vertrag zurück- die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung blei- Mängel, die den Wert oder die Tauglich- ten wir - außer in den Fällen des Vorsatzes 1
Personen des öfentlichen Rechts und öf- wenn über den Zeitpunkt der Herausgabe eine zutreten und Schadenersatz zu verlangen. ben unberührt. Der Partner ist zur Heraus-
fentlich-rechtlichen Sondervermögen. Un- einvernehmliche Regelung erzielt wurde und Lieferung, Versand und gabe verpfichtet. Wir sind zum Rücktritt keit der Ware nur unerheblich mindern. oder der groben Fahrlässigkeit unserer
gesetzlichen Vertreter oder leitenden An-
sere Lieferungen und Leistungen erfolgen der Partner seinen vertraglichen Verpfichtun- Gefahrübergang vom Vertrag berechtigt, wenn Antrag auf
ausschließlich aufgrund der nachstehenden gen in vollem Umfang nachgekommen ist. 18. Sofern nichts anderes vereinbart ist, Eröfnung des Insolvenzverfahrens über 34. Die Verjährung der Sachmängelan- gestellten - nur für den vertragstypischen,
sprüche richtet sich, soweit nichts an-
vernüftigerweise vorhersehbaren Schaden.
Bedingungen. Geschäftsbedingungen des liefern wir „ab Werk“. Maßgebend für das Vermögen des Partners gestellt wird. deres vereinbart ist, nach dem Gesetz.
Partners, die von uns nicht ausdrücklich an- 9. Wir verwahren die Fertigungsmittel un- die Einhaltung des Liefertermins oder
erkannt werden, haben keine Gültigkeit. entgeltlich drei Jahre nach der letzten Lie- der Lieferfrist ist die Meldung der Ver- 28. Alle Forderungen und Rechte aus dem Ver- 35. Wurde eine Abnahme der Ware oder 42. Die Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht
ferung an unseren Partner. Danach fordern
kauf, an denen uns Eigentumsrechte zustehen,
Allgemeine Bestimmungen wir unseren Partner schriftlich auf, sich sand- bzw. Abholbereitschaft durch uns. tritt der Partner schon jetzt zur Sicherung an eine Erstmusterprüfung vereinbart, ist die in den Fällen, in denen nach Produkthaftungs-
2. Die in Prospekten und Katalogen ent- innerhalb von 6 Wochen zur weiteren Ver- uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Rüge von Mängeln ausgeschlossen, die der gesetz bei Fehlern der gelieferten Ware für Per-
haltenen Angaben und Abbildungen wendung zu äußern. Unsere Pficht zur 19. Die Lieferfrist beginnt mit der Absen- Partner bei sorgfältiger Abnahme oder Erst- sonen- oder Sachschäden an privat genutzten
sind branchenübliche Näherungswerte, Verwahrung endet, wenn innerhalb die- dung unserer Auftragsbestätigung und 29. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der musterprüfung hätte feststellen können. Gegenständen gehaftet wird. Sie gilt auch
es sei denn, dass sie von uns ausdrück- ser 6 Wochen keine Äußerung erfolgt oder verlängert sich angemessen, wenn hö- Vorbehaltsware nimmt der Partner stets für nicht bei der Verletzung von Leben, Körper
lich als verbindlich bezeichnet wurden. keine neue Bestellung aufgegeben wird. here Gewalten (siehe unten) vorliegen. uns vor. Wird die Vorbehaltsware mit ande- 36. Uns ist Gelegenheit zu geben, den ge- oder Gesundheit und beim Fehlen von zuge-
ren, nicht uns gehörenden Gegenständen rügten Mangel festzustellen. Beanstande- sicherten Eigenschaften, wenn und soweit die
3. Jeder Vertragspartner wird alle Unterlagen 10. Abnehmerbezogene Fertigungsmittel 20. Teillieferungen sind in zumut- verarbeitet oder untrennbar vermischt, so te Ware ist auf Verlangen unverzüglich an Zusicherung gerade bezweckt hat, den Part-
(dazu zählen auch Muster, Modelle und Da- dürfen von uns nur mit vorheriger schriftli- barem Umfang zulässig. Sie wer- erwerben wir das Miteigentum an der neuen uns zurück zu senden; wir übernehmen die ner gegen Schäden, die nicht an der geliefer-
ten) und Kenntnisse, die er aus der Geschäfts- cher Zustimmung unseres Partners für Zu- den gesondert in Rechnung gestellt. Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Transportkosten, wenn die Mängelrüge be- ten Ware selbst entstanden sind, abzusichern.
verbindung erhält, nur für die gemeinsam lieferungen an Dritte verwendet werden. Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten rechtigt ist. Wenn der Partner diesen Ver-
verfolgten Zwecke verwenden und mit der Preisstellung 21. Innerhalb einer Toleranz von 15% der oder vermischten Gegenständen zum Zeit- pfichtungen nicht nachkommt oder ohne 43. Soweit unsere Haftung ausgeschlos-
gleichen Sorgfalt wie entsprechende eigene Gesamtauftragsmenge sind fertigungs- punkt der Verarbeitung oder Vermischung. unsere Zustimmung Änderungen an der sen oder beschränkt ist, gilt dies auch für
Unterlagen und Kenntnisse gegenüber Drit- 11. Unsere Preise verstehen sich in Euro bedingte Mehr- oder Minderlieferungen bereits beanstandeten Ware vornimmt, die persönliche Haftung unserer Ange-
ausschließlich
Mehrwertsteuer,
Verpa-
ten geheim halten, wenn der andere Vertrags- zulässig. Ihrem Umfang entsprechend verliert er etwaige Sachmängelansprüche. stellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetz-
partner sie als vertraulich bezeichnet oder ckung, Fracht, Porto und Versicherung. ändert sich dadurch der Gesamtpreis. Werden unsere Waren mit anderen beweg- lichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
an ihrer Geheimhaltung ein ofenkundiges Zahlungsbedingungen lichen Gegenständen zu einer einheitlichen 37. Bei berechtigter, fristgemäßer Mängelrüge
Interesse hat. Diese Verpfichtung beginnt 12. Alle Rechnungen sind innerhalb von 22. Versandbereit gemeldete Ware ist vom Sache verbunden oder untrennbar vermischt bessern wir nach unserer Wahl die beanstande- 44. Die gesetzlichen Regelungen zur Be-
ab erstmaligem Erhalt der Unterlagen oder 10 Tagen nach Rechnungsdatum mit Partner unverzüglich zu übernehmen. An- und ist die andere Sache als Hauptsache an- te Ware nach oder liefern einwandfreien Ersatz. weislast bleiben hiervon unberührt.
Kenntnisse und endet 36 Monate nach Ende 3% Skonto oder innerhalb 30 Tagen ab derenfalls sind wir berechtigt, sie nach zusehen, so überträgt der Partner uns an- Höhere Gewalt
der Geschäftsverbindung. Die Verpfichtung Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. eigener Wahl zu versenden oder auf Kos- teilmäßig Miteigentum, soweit die Haupt- 38. Kommen wir diesen Verpfichtungen nicht 45. Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unru-
gilt nicht für Unterlagen und Kenntnisse, die ten und Gefahr des Partners zu lagern. sache ihm gehört. Der Partner verwahrt das oder nicht vertragsgemäß innerhalb einer an- hen, behördliche Maßnahmen, Ausbleiben
allgemein bekannt sind oder die bei Erhalt 13. Haben wir unstreitig teilweise fehler- Eigentum oder Miteigentum für uns. Für die gemessenen Zeit nach, so kann der Partner uns von Zulieferungen unserer Lieferanten und
dem Vertragspartner bereits bekannt waren, hafte Ware geliefert, ist unser Partner den- 23. Mangels besonderer Vereinbarung wählen durch Verarbeitung oder Verbindung bzw. schriftlich eine letzte Frist setzen, innerhalb sonstige unvorhersehbare, unabwendbare
ohne dass er zur Geheimhaltung verpfich- noch verpfichtet, die Zahlung für den wir das Transportmittel und den Transportweg. Vermischung entstehende Sache gilt im üb- der wir unseren Verpfichtungen nachzukom- und schwerwiegende Ereignisse befreien die
tet war, oder die danach von einem zur Wei- fehlerfreien Anteil zu leisten, es sei denn, rigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware. men haben. Nach erfolglosem Ablauf dieser Vertragspartner für die Dauer der Störung
tergabe berechtigten Dritten übermittelt dass die Teillieferung für ihn kein Interes- 24. Mit der Übergabe an die Bahn, den Spe- Frist kann der Partner Minderung des Preises und im Umfang ihrer Wirkung von den Leis-
werden oder die von dem empfangenden se hat. Im übrigen kann der Partner nur diteur oder den Frachtführer bzw. mit Beginn verlangen, vom Vertrag zurücktreten oder die tungspfichten. Dies gilt auch, wenn diese Er-
Vertragspartner ohne Verwertung geheim zu mit rechtskräftig festgestellten oder unbe- der Lagerung, spätestens jedoch mit Verlas- 30. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen notwendige Nachbesserung selbst oder von eignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem
haltender Unterlagen oder Kenntnisse des strittenen Gegenansprüchen aufrechnen. sen des Werkes oder Lagers, geht die Gefahr Dritter in die Vorbehaltsware, in die uns ab- einem Dritten auf unsere Kosten und Gefahr sich der betrofene Vertragspartner in Verzug
anderen Vertragspartners entwickelt werden. auf den Partner über, und zwar auch, wenn getretenen Forderungen oder in sonstige Si- vornehmen lassen. Eine Kostenerstattung ist befndet, es sei denn, dass er den Verzug
14. Bei Zielüberschreitung sind wir berechtigt, wir die Anlieferung übernommen haben. cherheiten hat der Partner uns unverzüglich ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen
4. Stellt ein Vertragspartner dem anderen Verzugszinsen in Höhe des Satzes in Rechnung Eigentumgsvorbehalt sich erhöhen, weil die Ware nach unserer vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht
Zeichnungen oder technische Unterlagen zu stellen, den die Bank uns für Kontokorrent- unter Übergabe der für eine Intervention not- Lieferung an einen anderen Ort verbracht hat. Die Vertragspartner sind verpfichtet, im
wendigen Unterlagen zu unterrichten. Dies
über die zu liefernde Ware oder ihre Her- kredite berechnet, mindestens aber in Höhe 25. Wir behalten uns das Eigentum gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. worden ist, es sei denn, dies entspricht dem Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die
an der gelieferten Warte bis zur Erfül-
stellung zur Verfügung, bleiben diese Ei- von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware. erforderlichen Informationen zu geben und
gentum des vorlegenden Vertragspartners. Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. lung aller Forderungen aus der Ge- ihre Verpfichtungen den veränderten Verhält-
schäftsverbindung mit dem Partner vor.
Muster und Fertigungsmittel 31. Übersteigt der Wert der bestehen- 39. Gesetzliche Rückgrifsansprüche des nissen nach Treu und Glauben anzupassen.
5. Die Herstellungskosten für Muster und 15. Bei Zahlungsverzug können wir nach 26. Der Partner ist berechtigt, diese Wa- den Sicherheiten die gesicherten For- Partners gegen uns bestehen nur insoweit, Erfüllungsort, Gerichtsstand und
Fertigungsmittel (Werkzeuge, Formen, schriftlicher Mitteilung an den Partner ren im ordentlichen Geschäftsgang zu derungen insgesamt um mehr als 20 als der Partner mit seinem Abnehmer keine anwendbares Recht
Schablonen etc.) werden, sofern nicht an- die Erfüllung unserer Verpfichtungen veräußern, solange er seinen Verpfichtun- Prozent, so sind wir auf Verlangen des Vereinbarungen getrofen hat, die über die 46. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung
deres vereinbart ist, von der zu liefernden bis zum Erhalt der Zahlungen einstellen. gen aus der Geschäftsverbindung mit uns Partners insoweit zur Freigabe von Sicher- gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehen. nichts anderes ergibt, ist Iserlohn Erfüllungsort.
Ware gesondert in Rechnung gestellt. Dies rechtzeitig nachkommt. Er darf jedoch die heiten nach unserer Wahl verpfichtet. Sonstige Ansprüche, Haftung
gilt auch für Fertigungsmittel, die infol- 16. Wechsel und Schecks werden nur nach Ver- Vorbehaltsware weder verpfänden noch Sachmängel 40. Soweit sich nachstehend nicht anderes 47. Für alle Rechtsstreitigkeiten, auch im Rah-
ge von Verschleiß ersetzt werden müssen. einbarung sowie nur erfüllungshalber und un- zur Sicherheit übereignen. Er ist verpfich- men eines Wechsels- und Scheckprozesses,
ter der Voraussetzung ihrer Diskontierbarkeit tet, unsere Rechte beim kreditierten Wei- 32. Die Beschafenheit der Ware richtet sich ergibt, sind sonstige und weitergehende ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Wir sind
6. Die Kosten für die Instandhaltung und angenommen. Diskontspesen werden vom terverkauf der Vorbehaltsware zu sichern. ausschließlich nach den vereinbarten tech- Ansprüche des Partners gegen uns ausge- auch berechtigt, am Sitz des Partners zu klagen.
schlossen. Dies gilt insbesondere für Scha-
sachgemäße Aubewahrung sowie das Risi- Tage der Fälligkeit des Rechnungsbetrages an nischen Liefervorschriften. Falls wir nach denersatzansprüche wegen Verletzung von
Zeichnungen, Spezifkationen, Mustern usw.
ko einer Beschädigung oder Zerstörung der berechnet. Eine Gewähr für rechtzeitige Vorla- 27. Bei Pfichtverletzungen des Partners, Pfichten aus dem Schuldverhältnis und aus 48. Auf die Vertragsbeziehung ist aus-
Fertigungsmittel werden von uns getragen. ge des Wechsels und Schecks und für Erhebung insbesondere bei Zahlungsverzug, sind unseres Partners zu liefern haben, über- schließlich das Recht der Bundesre-
von Wechselprotest wird ausgeschlossen. wir nach erfolglosem Ablauf einer dem nimmt dieser das Risiko der Eignung für unerlaubter Handlung. Wir haften deshalb publik Deutschland anzuwenden.
7. Setzt der Partner während der Anfer- Partner gesetzten angemessenen Frist den vorgesehenen Verwendungszweck. nicht für Schäden, die nicht an der gelieferten
Ware selbst entstanden sind. Vor allem haf-
tigungszeit der Muster oder Fertigungs- 17. Wenn nach Vertragsschluss erkennbar zur Leistung, 33. Für Sachmängel, die durch ungeeignete ten wir nicht für entgangenen Gewinn oder Die Anwendung des Übereinkommens der
mittel die Zusammenarbeit aus oder wird, dass unser Zahlungsanspruch durch sonstige Vermögensschäden des Partners. Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über
beendet er sie, gehen alle bis dahin entstan- mangelnde Leistungsfähigkeit des Part- oder unsachgemäße Verwendung, fehler- Verträge über den Warenverkauf (CISG-
hafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch
denen Herstellungskosten zu seinen Lasten. ners gefährdet wird, so können wir die Leis- „Wiener Kaufrecht“) ist ausgeschlossen.
tung verweigern und dem Partner eine den Partner oder Dritte, übliche Abnutzung, 41. Vorstehende Haftungsbeschränkun-
8. Die Fertigungsmittel bleiben, auch wenn angemessene Frist bestimmen, in welcher fehlerhafte oder nachlässige Behandlung gen gelten nicht bei Vorsatz, bei grober
entstehen, stehen wir ebenso wenig ein wie
der Partner sie bezahlt hat, mindestens bis er Zug um Zug gegen Lieferung zu zahlen Fährlässigkeit unserer gesetzlichen Ver-
für die Folgen unsachgemäßer und ohne treter oder leitenden Angestellten sowie
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